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Der Lüchower
Wie es begann
Niemand ahnte damals, dass der in der Landeskirche weithin namenlose Lüchower Pastor Carl Gustav Baurschmidt plötzlich in das Zentrum einer Auseinandersetzung geraten würde, die nicht nur das kirchliche Leben, sondern auch das politische Leben Hannovers mächtig erschüttern sollte.
Am 19. Juni 1862 machten die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Lüchow, Rebenstorf, Lemgow und Jeetzel eine gemeinsame Eingabe an die Allgemeine Ständeversammlung des Königreiches Hannover, in der sie ihrem Unwillen über den neuen Landeskatechismus Ausdruck verliehen. In der Eingabe heißt es:
Vor allem wird in dieser Eingabe gegen die Bestimmung über die Vergebung der Sünden durch protestantische Pastoren Einspruch erhoben, die die Gemeinde für einen Rückfall in römisch-katholische Theologie hielten. Evangelischen Pastoren sollte nach dem neuen Katechismus die sog. "Schlüsselgewalt" wieder zugesprochen werden, das heißt, sie sollten qua Amt Sündenvergebung erteilen oder versagen können. Das hielten die wendländischen und ein Großteil der hannoverschen Protestanten für einen unerträglichen Rückfall in den Katholizismus. Die Petition der Kirchenvorstände schließt:
Diese Eingabe war von folgenden Kirchenvorstehern unterzeichnet: Lüchow - Eggers, Bendtfeld, Schlüsselburg, Busse, C. Schultz, Carl Flügge und Chr. Flügge; Rebenstorf - Stegemann, Scharnikow, Schultz, Schorling und Främcke; Lemgow - Schultz, Gain, Klipp; Jeetzel: Kammradt, Beussel, Stefohl. Auf diese Petition hin meldete sich der Prezeller Pastor Münchmeyer in der "Zeitung für das Wendland" zu Wort und sprach den Kirchenvorständen das Recht ab, sich in dieser theologischen Angelegenheit überhaupt zu Wort zu melden, "... da die Kirchenvorsteher nichts anderes sind als Vertreter der Gemeinden in vermögensrechtlichen Fragen." Überall im Landes regten sich Proteste gegen die Einführung des neuen Katechismus. Doch das Königliche Konsistorium hüllte sich beharrlich in Schweigen; es wollte den Streit offenbar aussitzen. In die gespannte Atmosphäre hinein platzte am 19. Juli eine Anzeige in der "Zeitung für das Wendland": In Commission der A. Saur´schen Buchhandlung ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Prüfet Alles. Ein Wort über den neuen Katechismus von C. G. W. Baurschmidt. Preis 5 Ngr.
Der Sturm bricht los Mit seiner am 19. Juli 1862 erschienen Streitschrift machte sich der 56jährige Baurschmidt aus Lüchow im ganzen Königreich Hannover zum Vorkämpfer gegen das Königliche Konsistorium in Hannover. Ein schlichter, bis dato unbekannter Landpfarrer erhob schwerste Vorwürfe gegen die "neue Religionslehre" und gegen das recht selbstherrliche, fest im Bundes mit dem König stehende Kirchenregiment. Die "Zeitung für Norddeutschland" frohlockte damals: "Wir freuen uns, in Herrn Baurschmidt den ersten Geistlichen unseres Landes zu begrüßen, der offen mit seinem Namen in den Kampf gegen den Katechismus eintritt." Baurschmidt beschuldigte in seiner Schrift das Konsistorium, einen "... Parthei-Katechismus ..." eingeführt zu haben, der durch eine kleine, aber " ...durch festes Zueinanderhalten, durch ihren immer wachsenden Einfluß nach oben wie auch durch ihren engen Abschluss an eine gewisse Parthei ... " entstanden sei. Nicht nur im Wendland, sondern auch in Celle, in Hannoversch-Münden, im Osnabrücker und Göttinger Land protestierte man und schloss sich den Thesen Baurschmidts an. Baurschmidt hatte in einer für König und Kirchenregiment heiklen Zeit den Ton des Volkes getroffen und eine Welle des Protestes in Gang gesetzt. Am 29. Juli 1862 verlangten 142 Lüchower Bürger in einer Eingabe, daß der neue Katechismus beseitigt werde. In Plate versammelten sich am 7. August 217 Familienväter aus der Kirchengemeinde zur Überprüfung des neuen Landeskatechismus. Die Aussprache endete mit einer von 216 Teilnehmern unterzeichneten Beschwerdeschrift. Folgende Beschwerden wurden geführt bzw. Forderungen erhoben: "1. Daß wir
den alten Katechismus zur Belehrung unserer Jugend im Christenthume
für besser erkennen als den neuen, denn dieser lehrt: Das Konsistorium geriet durch die Proteste im Lande immer stärker unter Druck und beriet geeignete Maßnahmen, um diesen Protesten sowohl theologisch als auch kirchenpolitisch Einhalt zu gebieten. Auch wurden disziplinarische Maßnahmen gegen Baurschmidt erwogen. Der Lüchower Propst Seebold wurde als Ephorus des rebellischsten Kirchenkreises mit einer Gegenschrift zu Baurschmidts Streitschrift beauftragt. Durch die allgemeine Unruhe fühlte sich Seebold zu konzentrierten Studien aber nicht in der Lage und beauftragte seinen Schwager, den Prezeller Pastor Münchmeyer mit der Abfassung geeigneter Gegenthesen. Seebold und die ihn unterstützenden Pastoren (Ostermann, Restorf; Freytag, Gartow; Münchmeyer, Prezelle; Fulda, Schackenburg und Wallbaum, Holtorf) gerieten zunehmend in die Isolation. Seebold predigte vor einer leeren Lüchower St. Johanniskirche, Baurschmidts Gottesdienste waren überfüllt.
Baurschmidts Triumphzug nach Hannover Höhepunkt und Wende im Katechismusstreit brachten die Ereignisse vom 6.-8. August 1862 im Zusammenhang mit der Vorladung Baurschmidts nach Hannover zur Vernehmung im Königlichen Konsistorium. Baurschmidt war zum "Martin Luther" geworden, seine Reise nach Hannover wurde verglichen mit Luthers Reise zum Reichstag nach Worms. Am Vorabend der Abreise versammelte sich die Gemeinde vor Baurschmidts Pfarrhaus auf dem Kirchplatz und demonstrierte Unterstützung. Der Posaunenchor spielte und die Gemeinde sang: "Ein feste Burg". "Freudiger Ernst", so schreib damals die 'Zeitung für das Wendland', "ruhte auf den Gesichtern der Versammelten...". Jeder war sich über die Bedeutung der anstehende Reise für die gemeinsame Sache im klaren. Es ging darum, das Licht der Aufklärung in die Finsternis orthodoxen, hannöverschen Pfaffentums zurückzutragen. Was sich dann am folgenden Tag in Hannover abspielte, war beispiellos. Tausende Menschen säumten die Straßen, durch die Baurschmidt vom Bahnhof zum Konsistorium fuhr. Ein gebürtiger Lüchower, der Weinhändler Schultz, hatte anspannen lassen, um Baurschmidt zu fahren. Immer wieder stimmte die unüberschaubare Menge kirchliche Gesänge an: "Nun danket alle Gott", "Ein feste Burg". Vor der Schultzenschen Wohnung richtete Baurschmidt folgende Worte an die Menge: "Ich wünsche, daß Gott mir die Kraft verleihe, morgens nur halb so viele Worte zu finden zu dem, wovon ich heute durchdrungen bin." Die Norddeutsche Zeitung schreibt: "Nicht anders, das hört man immer mehr, nicht anders kann Luther in Worms eingezogen sein. Der gestrige Tag allein hätte die Niederlage des neuen Katechismus entscheiden." Baurschmidts Vernehmung durch das Konsistorium Der 7. August 1862 war der Tag der Vorladung. Kurz vor 11 Uhr begab sich Baurschmidt zum Konsistorium. Viele Menschen hatten sich wieder versammelt und verharrten in "ernstem Schweigen", als Baurschmidt die Treppe zum Kirchenamt hinaufging. Baurschmidt vor aus ging ein Mädchen mit einem von einer Dame der Stadt Hannover gestifteten Lorbeerkranz. Ihm folgten junge Mädchen, die Baurschmidts Weg mit Blumen bestreuten. Die Vernehmung hinter verschlossenen Türen dauerte zweieinhalb Stunden und wurde am 8. August fortgesetzt. Vernehmungsleiter war Oberkonsistorialrat Dr. Niemann. Außerdem nahmen an der Sitzung teil: Oberkonsistorialrat Dr. Uhlhorn und Oberkonsistorialrat Brandis. Über Verlauf und Inhalt der Vernehmung wurde im Einzelnen nichts bekannt. Baurschmidt weigerte sich, so hieß es später, in der Sitzung abschließende Erklärungen abzugeben. Er bat sich die Anwürfe gegen ihn schriftlich aus und wollte später darauf eingehend antworten. Man kann davon ausgehen, dass Baurschmidt vor den Vertretern des Konsistoriums keinen leichten Stand gehabt hat. Oberkonsistorialrat Dr. Niemann hatte in einem Brief an Propst Seebold keinen Hehl daraus gemacht, wie er über den Standpunkt Baurschmidts dachte: Eine "Schandschrift" nannte er die von Baurschmidt verfasste Schrift, ein "erbärmliches Machtwerk". Baurschmidts Haltung wurde als "bodenlose Ignoranz" abgelehnt und seinem "dünkelhaften Unglauben" würde "leichtsinnige Lügenhaftigkeit" folgen. Schweres Geschütz wurde seitens der Kirchenleitung gegen Baurschmidt aufgefahren, der es sich erlaubt hatte, eine Schrift zu verfassen, die großen Teilen der protestantischen Hannoveranern aus dem Herzen gesprochen war. Konsistorialrat Uhlhorn ließ verlauten, Baurschmidt habe während der Vernehmung "eine in hohem Maße schwächliche Haltung" gezeigt. Ob dem so war, darf bezweifelt werden. Das Konsistorium brauchte schließlich über ein Jahr, um eine abschließende Stellungsnahme zu Baurschmidts theologischer Position zu verfassen. Die Stellungnahme umfasste 47 Seiten. In dieser Stellungnahme sind es dann auch vor allem die "unehrbietigen Äußerungen gegenüber der Kirchenleitung", die abgemahnt werden. "Größtes Missfallen" über die Schrift "Prüfet Alles" wird zum Ausdruck gebracht und Baurschmidt wird ein Verweis erteilt. "Mangelnde Kenntnisse der Schrift und Kirchenlehre" werden dem Lüchower Theologen unterstellt und ein "fleißiges Studium der Heiligen Schrift" auferlegt. Letztlich wurde Baurschmidt die Entfernung auf dem Amte angedroht, sollte er es nicht unterlassen, seine Meinung und Lehre weiter zu verbreiten. Angesichts des hohen Ranges, den Baurschmidt in der öffentlichen Meinung der hannoverschen Protestanten einnahm, kam die allgemeine und mit Drohungen gespickte, aber an keiner Stelle wirklich greifenden Erwiderung des Konsistoriums einer einzigen Kapitulation gleich. Am Abend des 8. August entlud sich die Volkesseele in Tumulten. Man warf die Fensterscheiben am Haus des Dr. Niemann ein und Polizei und Militär mussten aufgeboten werden, um die Ruhe wieder herzustellen. Proklamationen von Magistrat und Polizeidirektion mahnten zur Ruhe. Am Tag nach der Vernehmung verließ Baurschmidt Hannover. Auf seiner Fahrt zum Bahnhof wurde der Wagen mehrfach von der Menge angehalten und Pferde und Wagen wurden mit Blumen geschmückt. Sogar die Lokomotive seines Zuge wurde bekränzt. Hannover hatte in diesen Tagen ein grandioses Schauspiel wie nie zuvor erlebt. Des Königs Widerruf Nachdem Bauerschmidt vom Konsistorium verhört worden war, richteten sich alle Blick nach Hannover, von wo eine Entscheidung in der Sache erwartet wurde. Doch das Konsistorium hüllte sich in Schweigen. Erst ein Jahr nach der Einvernahme Baurschmidts wurden die Ergebnisse zur Papier gebracht (s. oben). Allerdings hatte Baurschmidt politisch einiges in Bewegung gebracht. Baurschmidts Mut und das Echo, das er in der Bevölkerung fand, war nicht ohne Wirkung auf Georg V. geblieben. Georg V. zog einflussreiche Persönlichkeiten zu Rate. Eine Besprechung löste die andere ab. Das Konsistorium empfahl weiterhin das Inkrafttreten des neuen Katechismus zu Michaelis 1862. Doch der König war stark beeindruckt. Die am 21. August 1862 erscheinende Nummer der Hannoverschein Gesetzessammlung veröffentlichte dann folgende Verordnung des Königs:
Lüchows Archidiakonus Carl Baurschmidt hatte über König und Kirchenregiment gesiegt.
__________________________________________________________ Zusammenfassung: Rolf Adler 2001 Copyright © by St.-Johannis-Gemeinde |