Als Kirchengemeinde
und Pastoren gehen wir zunächst einmal davon aus, dass die, die einen
christlichen Gottesdienst
anlässlich einer Eheschließung feiern möchten, auch in der
christlichen Kirche sind.
Gottesdienste sind gestalteter Glaube.
Um einen
evangelisch-lutherischen Traugottesdienst feiern zu können, muss ein
Partner Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche sein. Nur
das Kirchenmitglied kann einen entsprechenden Antrag auf eine kirchliche
Trauung stellen. Es gibt kein Recht eines Nichtchristen auf eine
kirchliche Trauung.
Natürlich wissen
auch wir, dass es durchaus so sein kann, dass einer der Ehepartner nicht
Mitglied einer Kirche ist. In diesem Fall liegt es im seelsorgerlichen
Ermessen des Pastoren oder der Pastorin, ob er/sie einem solchen
Antrag stattgibt und eine kirchliche
Trauung vornimmt. Der Pastor wird diese Entscheidung
nach einem ausführlichen Gespräch mit den Brautleuten
treffen.
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