Der kirchliche Unterricht in der 
ev.-luth. St.-Johannis-Kirchengemeinde in Lüchow

Präambel

  • Unsere Gemeinde lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesu Christus zu glauben. Ziel der Konfirmandenzeit ist es, die Konfirmandinnen und Konfirmanden in altersgerechter Weise mit wesentlichen Inhalten und Formen des christlichen Glaubens bekannt zu machen. Dabei wird aufgenommen und vertieft, was die Konfirmanden und Konfirmandinnen innerhalb ihrer Familien, im Religionsunterricht und im Kindergottesdienst bereits gelernt und erfahren haben. Ziel der Konfirmandenzeit ist es zugleich, die Konfirmanden und Konfirmandinnen mit dem Leben ihrer Kirchengemeinde vertraut zu machen. 

Teil I

Zweijähriger Konfirmandenunterricht  
im Alter von 12 bis 14 Jahren (7./8. Schuljahr)

  • 1. Anmeldung

         In der St.-Johannis-Gemeinde Lüchow werden Mädchen und Jungen im Alter von etwa 12 Jahren zum Unterricht angemeldet. Der 
         Anmeldetermin wird vorher
         im  Gemeindebrief und in der Tageszeitung bekannt gegeben. Ist das Kind schon getauft, ist der Taufschein zur Anmeldung 
         mitzubringen.  

  • 2. Dauer und Erteilung des Unterrichts

          Der Unterricht umfasst knapp zwei Jahre und wird in der Regel von einer Pastorin oder Pastor der Gemeinde erteilt. Er findet einmal in der 
          Woche statt. Er beginnt nach den Sommerferien mit einem Begrüßungsgottesdienst, zu dem die Eltern und die Konfirmandinnen und Konfir-
          manden eingeladen werden.

          In den ersten Unterrichtswochen findet ein Elternabend statt, der Gelegenheit bieten soll, Fragen des Unterrichts zu besprechen. Die vorliegende 
          Ordnung des kirchlichen Unterrichts wird von den Eltern und den Konfirmanden und Konfirmandinnen durch Unterschrift anerkannt.

  • 3. Formen des kirchlichen Unterrichts  
    3.1 Neben dem regelmäßigen wöchentlichen Unterricht gehören zur Konfirmandenzeit:
         >   Besuche der verschiedenen Einrichtungen der Kirchengemeinde
         >   Gespräche mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
         >   Übernahme besonderer Aufgaben bei Jugend- und Familiengottesdiensten
         >   Auswendig Lernen von Texten
         >     Teilnahme an Seminaren, Informationsfahrten und Ausflügen
         >   Teilnahme am Gottesdienst

    3.2 Zur Einübung in das Leben der Kirchengemeinde gehört der regelmäßige Besuch der Gottesdienste zweimal im Monat. Die Gemeinde ist 
          bemüht ihren Konfirmanden und  Konfirmandinnen auch besondere Gottesdienste für junge Menschen anzubieten und die Konfirmanden 
          und Konfirmandinnen an der Gottesdienstgestaltung zu beteiligen. Zu den ”hohen Festen” (Passion/Ostern, Pfingsten, Advent/Weihnachten)
          wird mindestens ein Gottesdienst besucht. Es ist wünschenswert und wichtig, dass Eltern zusammen mit ihren Kindern am Gottesdienst 
          teilnehmen.

     3.3 Inhalte des Unterrichts
           Biblische Grundlagen, Beten, Taufe, Konfirmation, 10 Gebote, Kirchenjahr, Jesus Christus, Abendmahl, Diakonie, Gottesdienst, Sterben und
           Tod, Glaubensbekenntnis.

  • 4. Entschuldigungspflicht

              Wer sich zum Konfirmandenunterricht anmeldet, geht eine Verbindlichkeit auf Zeit ein. Der Unterricht kann nur dann 
              gelingen, wenn alle 
              Konfirmanden und Konfirmandinnen regelmäßig daran teilnehmen. Sollte eine Teilnahme am Unterricht einmal nicht 
              möglich sein, ist vorher
              eine Unterrichtsbefreiung durch einen Erziehungsberechtigten zu beantragen. Für den Fall einer Erkrankung bringen 
              die Konfirmanden eine Entschuldigung mit.  

  • 5. Organisationsformen

             Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten).

              Während der Konfirmandenzeit findet ein mehrtägiges Seminar statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten. Das Pfarramt hilft den 
              Erziehungsberechtigten, die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht zu beantragen.

  • 6. Teilnahme am Heiligen Abendmahl

               Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sind vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen. Der Unterricht bereitet sie 
               darauf vor. Die Erziehungsberechtigten werden zuvor gehört.

 

  • 7. Unterrichtsmitte

              >   die Lutherbibel
             
>   das Evangelische Gesangbuch (Ausgabe 1994 oder später)
             
>   eine Arbeitsmappe

  • 8. Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

              Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der 
              Konfirmation zusammen hängenden Fragen besprochen.

              In der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde in einem mitgestalteten Gottesdienst vor.

  • 9.  Konfirmation

     Die Konfirmation ist feierlicher Höhepunkt der Konfirmandenzeit. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden erhalten mit
     de  Konfirmation die Rechte eines Gliedes der evangelisch-lutherischen Kirche. Sie sind als verantwortliche Glieder der 
     Gemeind eingeladen, das erworbene Wissen und die erworbenen Fähigkeiten und Einsichten zu pflegen und sich in die 
     Gemeinde einzubringen.  

     Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn z.B.
                  -           die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist
                  -           diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist
                  -           besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

    Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und 
    Konfirmandinnen  sowie den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand darüber beraten.

     Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Propst oder der Pröpstin und gegen deren oder 
    dessen Entscheidung weitere Beschwerde beim Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

 

  • 10. Allgemeines

     Diese Ordnung legt Regeln für den kirchlichen Unterricht fest. Sie soll Gespräche über den Konfirmandenunterricht 
     anregen.

 

Teil II

KU 4 - Vorgezogener Konfirmandenunterricht
für 10jährige (4. Schuljahr)

  • Das Angebot zum "vorgezogen Vorkonfirmandenunterricht 1. Jahr" richtet sich an 10-jährige, die die 4. Grundschulklasse besuchen.

  • Das Angebot kann nur dann aufrecht erhalten werden, wenn sich für den Jahrgang genügend Eltern als ehrenamtlich Unterrichtende zur Verfügung
     stellen. Mindestens eine Mutter oder ein Vater unterrichtet eine Kleingruppe, darunter - falls gewünscht - das eigene Kind.

  • Der Unterricht findet im Hause der unterrichtenden Eltern statt. Die Kleingruppen treffen sich wöchentlich.

  • Die unterrichtenden Eltern erhalten für ihre Arbeit eine Vorbereitung durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.

  • Mit allen KU-Kindern finden regelmäßig Gesamttreffen statt. Solche Treffen werden durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St.-Johannis-Kirchengemeinde durchgeführt. Die unterrichtenden Eltern sollen einbezogen werden, die Familien werden zu den Treffen eingeladen.

  • Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, die regelmäßige Teilnahme des Kindes am Unterricht zu gewährleisten. Eine regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst/Kindergottesdienst (zweimal im Monat) ist Voraussetzung für den Abschluss des einjährigen vorgezogenen Konfirmandenunterrichts.

  • Der Beginn des vorgezogenen Konfirmandenunterrichts wird  im Gottesdienst gefeiert. Die unterrichtenden Eltern werden dabei der Gemeinde vorge-
    stellt, in  ihr Ehrenamt als Unterrichtende eingeführt. Sie werden nach Abschluss des Unterrichtsjahres verabschiedet.

  • Der Unterricht im ersten Jahr des vorgezogenen Konfirmandenunterrichts ist biblisch orientiert. Als Unterrichtsstoff kommen folgende Inhalte vor: 
    die Vätergeschichten des Alten Testamentes, Geschichten des Neuen Testamentes, Gebet, Taufe, kirchliche Feste, das Abendmahl. Darüber hinaus 
    werden Themen des Kirchenjahres aufgegriffen. Die Taufe wird unterrichtlich behandelt und besprochen. Darüber hinaus kennen die Konfirmandin-
    nen und Konfirmanden nach dem ersten Jahre: das Vaterunser, die 10 Gebote, ein altersgemäßes Glaubensbekenntnis und einige Lieder.  

  • Die Gestaltung  der Stunden ist unterschiedlich und abwechslungsreich. Es wird gesungen und gebetet. Es wird gemalt, gebastelt, diskutiert oder 
    eine Geschichte nachgespielt. Die Kinder haben eine Unterrichtsmappe.

  • Bis zum zweiten Jahr des KU 4 haben die Kinder eine unterrichtsfreie Zeit von drei Jahren. Sie sollen in dieser Zeit spezielle und allgemeine Angebote 
    der Gemeinde wahrnehmen . Für die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden Tagesangebote und Freizeiten geplant und durchgeführt.

  • Das zweite Jahr des Konfirmandenunterrichts findet für diejenigen, die den vorgezogenen Konfirmandenunterricht besucht haben, im 8. Schuljahr
     im Lebensalter von 13/14 Jahren statt. Die Konfirmation ist feierlicher Höhepunkt der Konfirmandenzeit. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden
     erhalten mit der Konfirmation die Rechte eines Gliedes der evangelisch-lutherischen Kirche. Sie sind als verantwortliche Glieder der Gemeinde einge-
    laden, das erworbene Wissen und die erworbenen Fähigkeiten und Einsichten zu pflegen und sich in die Gemeinde einzubringen.

    Der Teil I dieser Ordnung findet entsprechend auch für den vorgezogenen Konfirmandenunterricht Anwendung.

     Schlussbestimmungen

    Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 06. April 2004 gemäß §14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14.12.1989 
    ( Kirchliches Amtsblatt S.154), geändert am 16.12.1999 (Kirchliches. Amtsblatt S.247) nach Beratung im Gemeindebeirat beschlossen.

      Sie gilt ab 01. August 2004.

      ..............................................................Ev.- luth. St.-Johannis-Kirchengemeinde Lüchow

    Ort, Datum                                                                 Kirchenvorstand und Pfarramt
                                                                                                                       

                                                                                      ......................................................
                                                                                                   
    Vorsitzender

     

                                                                                                  ...............................   
                                                                                                   KichenvorsteherIn

     

    Die vorstehende Ordnung wird hiermit gemäß 314 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14.12. 1989 (Kirchliches Amtsblatt S. 154 ),
     geändert am 16.12.1999 (Kirchliches Amtsblatt S. 247) genehmigt.

     

      ....................................................................                Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow

                            Ort, Datum

                                  LS                                                      ..........................................   
                                                                                       
    Vorsitzender/stellv. Vorsitzender

                                                                                        ...................................................
                                                                                             Kirchenkreisvorsteher(in)

    Diese Ordnung für die Konfirmandenarbeit habe ich /haben wir zur Kenntnis genommen:

      .............................................................                       .................................................
                  
    Ort,     Datum                                                      Erziehungsberechtigte/r

     

                                                                                          ................................................                    
                                                                                                    
    Konfirmand(in)

     

                                                                                      ************************************************************