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Richtlinien
zur Nutzung der St.-Johannis-Kirche
in Lüchow
Stand: 03.02.1998
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Die St.-Johannis-Kirche ist gottesdienstlicher
Raum der Kirchengemeinde. Hier feiert die Gemeinde Gott als die Mitte ihres Glaubens und Lebens. Die Ausstattung des
Raumes dient dem Gottesdienst.
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Die St.-Johannis-Kirche ist zugleich Teil des
Stadtbildes von Lüchow und öffentliches Gebäude. Sie steht als Ort der Stille und des Gebetes auch wochentags zur
Verfügung. Sie soll darüber hinaus vielfältig und phantasievoll genutzt werden: Fragen und Ansichten
zum Leben gehören in die Kirche (Ausstellung, Diskussion, Lesung, Performance, Theater, Konzert,
Film).
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Nutzer haben die Prägung des Raumes als Kirche
Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen entsprechend der Gegebenheit des Raumes
gestaltet werden und nicht der Raum nach der Veranstaltung. Gottesdienstliche Symbole (Taufe,
>Tisch des Herrn<, Osterkreuz, Altar) sollen auch bei anderer als bei gottesdienstlicher Nutzung als
solche erkennbar bleiben.
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Ein Umrücken des Inventars aus organisatorischen
oder technischen Gründen ist nur in Absprache
mit dem Pfarramt und der Küsterin möglich.
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Nicht gestattet sind Veranstaltungen, die
Produkte, Firmen oder Dienstleistungen anpreisen. Ebenso darf der Kirchenraum nicht durch Embleme und Symbole (z.B.
Vereinsbanner, Firmenlogos) in seinem Charakter verändert werden.
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Die Nutzung der Kirche ist mit einer Kollekte
verbunden. Über die Zweckbindung entscheidet der Veranstalter in Absprache mit dem Kirchenvorstand.
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Wird keine Kollekte erbeten und statt dessen
Eintritt erhoben, entrichtet der Veranstalter einen angemessenen Teil
des eingenommenen Eintritts für einen diakonischen, einen
öffentlich kulturellen Zweck
oder für die Kulturarbeit der Kirchengemeinde.
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Der Kirchenvorstand kann einen Heiz- und
Reinigungskosten-Beitrag erheben.
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Veranstaltungen in der Kirche sind grundsätzlich
öffentlich. Nutzer haben die Öffentlichkeit im Vorfeld der
Veranstaltung durch geeignete Einladungen herzustellen.
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Wir haben die Richtlinien zur Nutzung der St.-Johannis-Kirche in
Lüchow vom 03.02.1998 zur Kenntnis genommen. Mit unserer Unterschrift
erkennen wir sie an und verpflichten uns, dem Inhalt Rechnung zu tragen.
Wir erheben für unsere Veranstaltung am ......................... um
.................. Uhr
Eintritt / keinen Eintritt .
Wir werden eine Kollekte am Ausgang der Kirche für folgenden Zweck
erbitten:
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Antragsteller:
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Verantwortlich für die
Veranstaltung:______________________________________________________
Name
Anschrift
Telefon
Vereinbarungen:
Unterschrift: ________ Datum:_________
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