Patinnen und Paten werden von den Eltern
ausgesucht und von der Gemeinde in ihr Amt berufen. Das Patenamt ist
ein Gemeindeamt! Die Patinnen und Paten versprechen im Gottesdienst,
für das getaufte Kind in besonderer Weise Verantwortung vor Gott zu
übernehmen.
Patinnen und Paten erklären sich
ausdrücklich bereit, die Patenschaft zu übernehmen. Sie sind in
doppelter Weise Taufzeugen: sie haben 1. die Taufe des Patenkindes
miterlebt (und mitgestaltet) und sollen 2. mit den Eltern zusammen
das Patenkind an die Taufe erinnern und dem Kind ein Hineinwachsen
in den Glauben eröffnen.
Patenversprechen
nach der Agende unserer Kirche:
Liebe Patinnen und Paten!
Ihr vertretet bei diesem Kind die christliche Gemeinde. Deshalb frage
ich euch: Seid ihr bereit, das Patenamt an diesem Kind zu übernehmen,
für dieses Kind zu beten , ihm in Notlagen beizustehen und ihm zu
helfen, dass es ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi bleibt, so
antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe!